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   VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05   

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https://dejure.org/2005,24949
VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05 (https://dejure.org/2005,24949)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.09.2005 - 7 A 41.05 (https://dejure.org/2005,24949)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. September 2005 - 7 A 41.05 (https://dejure.org/2005,24949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung einer vom Haushaltsgesetzgeber geschaffenen Planstelle im Wege der Beförderung; Recht des Beamten auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung; Gerichtliche Überprüfbarkeit der im Rahmen der Auswahlentscheidung zu treffenden Eignungsbeurteilung; Bewertung der durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Der Bewerber kann beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 14.02 - Juris).

    Vielmehr handelt es sich um Erkenntnisse, die über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien vorrangig sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - NJW 2004, S. 870).

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Gelangt der Dienstherr bei der Beurteilung auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen, wobei die Bestimmung des Auswahlkriteriums grundsätzlich in seinem weiten Ermessen steht (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. November 1993-2 ER 301.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 S. 12).

    Als weitere Auswahlkriterien kommen dabei z.B. das Dienst- oder Lebensalter (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. November 1993, a.a.O.), aber auch das Ergebnis von Vorstellungsgesprächen, schriftlichen Tests und Auswahlverfahren im Rahmen eines Assesment-Centers in Betracht.

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Es ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst, sofern nur das Leistungsprinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00, NVwZ-RR 02, 47).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01, NVwZ 2003, 1398) sind zwar für Auswahlentscheidungen in erster Linie aktuelle Beurteilungen maßgebend, die den gegenwärtigen Leistungsstand wiedergeben.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Selbst wenn man jedoch die grundsätzlichen Bedenken gegen § 8 Abs. 2 LGG außer Acht ließe, ist die Auswahlentscheidung des Antragsgegners schließlich auch deshalb fehlerhaft, weil sie den Maßgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshof vom 11. November 1997 - C 409.95 , NJW 1997, 3429 - zu Art. 2 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Amtsblatt L..39, S. 40) nicht entspricht.
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Die im Rahmen der Auswahlentscheidung zu treffende Eignungsbeurteilung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der gerichtlich nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung verkannt hat, ob er von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht berücksichtigt hat, sachwidrige Erwägungen angestellt hat oder verfahrensfehlerhaft vorgegangen ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55).
  • StGH Hessen, 16.04.1997 - P.St. 1202

    Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nach bisherigem Erkenntnisstand des StGH bei

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Die Vorschrift ist - anders als § 12 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes (LBG) - vorbehaltlos und einer einschränkenden Auslegung nicht zugänglich; hieran hat auch das mit Wirkung vom 15. November 1994 in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG normierte Staatsziel nichts geändert (vgl. hierzu auch OVG Berlin, Beschluss vom 16. April 1992 - 4 S 39.91 -, NVwZ 1992, S. 1227; OVG Münster, Beschluss vom 20. September 1995, 6 B 1826.95 -, NVwZ 1996, S. 495; a. A. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 1 W 16.98 -, Juris; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 16. April 1997 - P.St. 1202, Juris; vgl. auch Zängel in First, GKÖD, Band 1, Teil 2 a, K§ 8 Rdnr. 76 ff.).
  • OVG Berlin, 08.12.2000 - 4 SN 60.00

    Anspruch auf Zulassung zum durch Assessment-Center-Elemente geprägten

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Letztere Hilfskriterien, die notwendigerweise nur eine Momentaufnahme von der Leistungsfähigkeit der Bewerber geben können (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - OVG 4 SN 60.00 -, NVwZ-RR 2001, S. 395 f.), sind in Berlin vorrangig heranzuziehen, denn nach § 6 Abs. 5 Satz 1 des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) vom 17. Mai 1999 (DVBI. S. 151), mit späteren Änderungen, bestimmt sich die Auswahl bei Personalentscheidungen nach einem gruppenbezogenen Auswahlverfahren, mindestens für Führungskräfte, oder nach einem anderen geeigneten Auswahlverfahren, wie strukturierten Auswahlgesprächen oder Auswahlinterviews.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2000 - 6 B 552/99

    Rechtliche Ausgestaltung der in Betracht kommenden Hilfskriterien bei Beurteilung

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Danach sind nämlich alle die Personen der Bewerber betreffenden Kriterien zu berücksichtigen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 6. März 1998 - 3 M 34.97 -, ZBR 2000, S. 52; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 1999 - 6 B 595.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]; derselbe Beschluss vom 10. November 1999 - 6 B 503.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]; derselbe Beschluss vom 25. November 1999 - 6 B 197.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]; derselbe Beschluss vom 4. Februar 2000 - 6 B 552.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97

    Personalauswahl bei der Beförderung im Polizeidienst; Kriterien zur

    Auszug aus VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05
    Danach sind nämlich alle die Personen der Bewerber betreffenden Kriterien zu berücksichtigen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 6. März 1998 - 3 M 34.97 -, ZBR 2000, S. 52; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 1999 - 6 B 595.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]; derselbe Beschluss vom 10. November 1999 - 6 B 503.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]; derselbe Beschluss vom 25. November 1999 - 6 B 197.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]; derselbe Beschluss vom 4. Februar 2000 - 6 B 552.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]).
  • OVG Berlin, 16.04.1992 - 4 S 39.91

    Stellenbesetzung; Qualifikation; Frauen; Bevorzugung; Mitbewerber;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1995 - 6 B 1826/95

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Verhinderung der Besetzung einer

  • VG Berlin, 30.09.2010 - 61 K 14.10

    Personalvertretungsrecht: nicht nur vorübergehende Übertragung einer

    Sollte sich die Polizeihauptkommissarin S... auf eine ausgeschriebene Beförderungsstelle bewerben, müsste sie schon gemäß der Beurteilungsrichtlinie aktuell dienstlich beurteilt werden, wenn ihre letzte Beurteilung mehr als ein Jahr zurückliegt (ebenso Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 2. September 2005 - VG 7 A 41.05 -, NVwZ-RR 2006, 348 [349]).
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